Die Jubiläumsfeier FFT WK findet am 19.09.2025 in der Weinbergstraße 1, 99817 Eisenach statt. Veranstalter ist FFT Werkzeug + Karosserie GmbH.
Das Fertigen von Foto-, Ton und/oder Bewegtbildaufnahmen ist auf dem Gelände des Veranstalters untersagt. Den Teilnehmern wird der Zutritt zu den ausgewiesenen Flächen der Veranstaltung gewährt. Das Betreten von Räumlichkeiten und Flächen, die nicht ausgewiesener Teil der Jubiläumsfeier sind, ist nur in Begleitung von Mitarbeitern der FFT Werkzeug + Karosserie GmbH oder von dem Veranstalter autorisierten Personen gestattet.
Auf Veranstaltungen der FFT WK kann für die spätere Verwendung der Aufnahmen zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit unserer Öffentlichkeitsarbeit / Eigenwerbung fotografiert oder gefilmt werden.
Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar vor bzw. bei Betreten der Veranstaltung mit. Wir werden dies entsprechend berücksichtigen.
Weitere Informationen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, finden Sie hier.
Während des Aufenthalts und der Durchführung von Arbeiten in den Räumlichkeiten der Firma FFT WK erhalten Sie möglicherweise Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen unseres Unternehmens.
Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne sind insbesondere Versuche, Entwicklungen, Neuanfertigungen, Planungen, sämtliche technische Einrichtungen, Verfahren, Konstruktionen, Werkstoffe sowie Informationen über Kunden- und Lieferantenbeziehungen.
Hiermit verpflichten Sie sich über alle Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann, auch nach Beendigung Ihres Aufenthaltes bei der Firma FFT WK, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterhin ist es Ihnen nicht gestattet Film-, Foto- und / oder Tonaufnahmen in jeglicher Form anzufertigen und Kopien von Datenträgern und / oder Datenträger ohne ausdrückliche Genehmigung mitzunehmen oder herauszunehmen. Das Mitführen sowie der Gebrauch von Fotohandys ist ausdrücklich untersagt. Diese sind entweder im Auto oder in Ausnahmefällen am Empfang zurückzulassen. FFT WK übernimmt im Falle der Verwahrung keine Haftung.
Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände der FFT WK ist nur in Begleitung von autorisierten FFT WK-Mitarbeitern zulässig und erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Besucher erklärt sich bereit notwendige Sicherheitskontrollen zu akzeptieren.
Der ausgehändigte Besucherausweis ist während der gesamten Dauer des Aufenthalts deutlich sichtbar zu tragen und nach Beendigung zurückzugeben.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Einzelbestimmung dieser Geheimhaltungsverpflichtung berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung werden die vorgenannten Verpflichtungen als verbindlich anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen Schadensersatzansprüche gegen Ihre Person sowie Ihren Arbeitgeber geltend gemacht werden können und die Möglichkeit der persönlichen Strafbarkeit Ihrer Person besteht.